Anlagentechnik – Qualität, was sonst.

Anlagen zur Oberflächenbehandlung von Metallen unter Verwendung von Salpetersäure und Flusssäure sind nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungspflichtig, sofern das Volumen 1 m³ übersteigt.

Elektropolieranlagen unterliegen nur dem Landes-Wasserrecht.

In Zusammenarbeit mit namhaften Spezialunternehmen planen und liefern wir für Sie komplette Beiz- und Elektropolieranlagen sowie sämtliche Umweltschutzeinrichtungen und unterstützen Sie bei der Bearbeitung der Genehmigungsunterlagen.

Zu den Beizanlagen liefern wir die geforderten Absauggebläse und Luftwäscher.