Erlaubnispflicht für Chemikalienhandel?


DERUSTIT als renommierter Hersteller von Edelstahl-Beizchemikalien besitzt selbstverständlich alle dafür notwendigen behördlichen Genehmigungen. Ein Teil dieser Chemikalien liefern wir über den Handel aus; benötigen diese Händler dann auch eine Erlaubnis für ihre Tätigkeit?

Im Prinzip nein, aber…

Chemikalien, die als „giftig“ oder „sehr giftig“ (also sämtliche Beizchemikalien außer IF) zu kennzeichnen sind, dürfen nach §2 (5) ChemVerbotsV (Chemikalienverbotsverordnung) von Händlern ohne Erlaubnis an Wiederverkäufer oder gewerbsmäßige Anwender verkauft werden.

Nun kommt der Haken: Dies muss einmalig bei der zuständigen Behörde angezeigt werden, und dazu muss der Händler eine „sachkundige Person“ namentlich benennen (§ 2 (6)). Sachkundige Person wird man durch Teilnahme an einem zweitägigen Seminar und Bestehen einer Abschlussprüfung. Angeboten werden solche Veranstaltungen durch TÜV, Dekra oder ähnlichen Institutionen.

 

 
 
 

 



DH Oberflächentechnik
Pirna


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