Edelstahlbeizerei Eisleben GmbH

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

  1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unsere schriftliche oder fernschriftliche Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Offensichtliche Irrtümer, wie Schreib- und Rechenfehler bei Bestellungen, in unseren Angeboten oder Rechnungen binden uns nicht und gewähren dem Käufer keine Ansprüche. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Im Übrigen sind für Maße und Gewicht die von uns ab Fabrik oder Lager festgestellten Werte entscheidend, sofern der Kunde Fehler nicht unverzüglich nach Erhalt der Lieferung oder Leistung anzeigt.
     
  2. Die von uns genannten Fristen und Termine werden nach besten Kräften eingehalten, sind jedoch unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung und Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Solche Ereignisse sind auch nachträgliche eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Anordnungen usw., auch wenn sie bei unserem Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten. Höhere Gewalt sowie derartige Ereignisse berechtigen uns, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche jeder Art, insbesondere wegen eines Verzugsschadens, sind ausgeschlossen. Zu Teillieferungen und Teilleistungen sind wir jederzeit berechtigt.
     
  3. Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Käufers oder Auftraggebers. Soweit die Versendungskosten von uns getragen werden, bestimmen wir das Transportmittel. Danach geht die Gefahr auf den Käufer oder Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager oder unseren Betrieb verlassen hat. Wird der Versand ohne unser Verschulden unmöglich, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer oder Auftraggeber über.
     
  4. Die Preise verstehen sich ab Werk, bei Lohnarbeiten in unseren Werken in Eisleben und Artern bei freier Anlieferung und Abholung durch den Kunden. Maßgeblich sind die am Liefertage geltenden Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Preiserhöhungen kann der Käufer jedoch vom Kaufvertrag zurücktreten. Verpackungen sind bei Chemikalienlieferungen im Preis inbegriffen und werden nicht zurückgenommen. Preise für Lohnarbeiten gelten grundsätzlich ohne Verpackung, es sei denn, dass im Angebot eine Verpackung ausdrücklich nach den Maßgaben des Kunden ausgewiesen wird.
     
  5. Der Mindestauftragswert beträgt 75,00 €.
     
  6. Unsere Lohnrechnungen sind prompt nach Erhalt ohne jeden Abzug fällig. Bei Elektropolieraufträgen wird im Zeitpunkt der Auftragserteilung eine im Angebot ausgewiesene Vorauszahlung auf die Werkzeugkosten des zu bearbeitenden Werkstücks fällig. Chemikalienrechnungen sind innerhalb 30 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlung innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2% Skonto. Skontoabzug setzt Bezahlung aller früheren Rechnung voraus. Bei Zielüberschreitung berechnen wir bankübliche Debetzinsen. Wechsel und Schecks nehmen wir nur zahlungshalber entgegen, Wechsel nur aufgrund besonderer Vereinbarungen, spesenfrei und unter der Bedingungen, dass sie diskontiert werden. Eine Zahlung gilt erst dann erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
     
  7. Gerät der Käufer oder Auftraggeber in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von der Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens jedoch in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und Mahnkosten zu berechnen. Unabhängig davon berechtigen uns Zahlungsverzug sowie Auflösung oder Änderung des Unternehmens des Kunden, die Nichteinlösung von Schecks oder die Zahlungseinstellung sowie die Kenntnis von Umständen, die bei Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks angenommen haben, sowie für laufende Abschlüsse oder Geschäfte Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung in bar zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
     
  8. Bis zur völligen Bezahlung aller uns aus der Geschäftsverbindung gegen den Kunden zustehenden Forderungen, bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Der Käufer darf die Ware nur im Rahmen seines ordentlichen Betriebes verwenden. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
     
  9. Wir gewährleisten handelsübliche Beschaffenheit der Ware. Besondere Abnahme und Prüfbedingungen müssen uns vor Angebotsangabe bzw. vor Bestellung schriftlich mitgeteilt werden. Die Edelstahlbeizerei Eisleben garantiert zum Zeitpunkt der Fertigstellung (Abnahme auf Baustelle, Auslieferung Werk Eisleben und Niederlassung Artern) eine ferrit- und säurefreie Oberfläche. Mängel sind sofort nach Erhalt der Ware bzw. Abnahme auf der Baustelle, und gegenüber zu rügen. Darüber hinausgehende Ansprüche müssen wir ablehnen. Bei berechtigten Beanstandungen liefern wir Ersatzware. Etwaige Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur unseren unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.
     
  10. Die im Rahmen unseres Lohnbeiz- und Elektropolierbetriebes durchgeführten Arbeiten werden nach bestem Wissen und Gewissen, im Falle des Elektropolierens anhand eines Probemusters, durchgeführt. Besondere Abnahme- und Prüfbedingungen müssen uns bei Angebotsanforderung oder vor Auftragsdurchführung schriftlich mitgeteilt werden. Erkennen wir aufgrund des Elektropolierprozesses Material- oder Vorbearbeitungsfehler des Werkstückes, so wird der Elektropolierprozess abgebrochen und die Fehler dem Kunden mitgeteilt. Dieser hat sich unverzüglich über die weitere Behandlung des Werkstückes zu erklären. Erklärt er sich nicht innerhalb von drei Tagen, sind wir berechtigt, das Werkstück auf Kosten des Kunden einzulagern oder zurückzugeben.
    Wir sind nicht verpflichtet, während des Elektropolierprozesses das Werkstück auf sichtbar werdende Material- oder Vorbearbeitungsfehler hin zu beobachten.
    Bestreitet der Kunde aufgrund unserer Mitteilung Material- oder Vorbearbeitungsfehler, so hat der Kunde auf seine Kosten einen unabhängigen, von der Industrie- und Handelskammer Offenbach am Main oder Frankfurt am Main zu bestellenden Sachverständigen hinzuzuziehen.
    Bei berechtigten Beanstandungen von Lohnarbeiten führen wir kostenlose Nachbesserung durch. Nach Bearbeitung des Werkstückes hat eine Abnahme zu erfolgen. Die Abnahme gilt spätestens mit der Übernahme des bearbeitenden Werkstückes auf unserem Betriebsgelände durch den Kunden bzw. dessen Beauftragten als erfolgt.
    Nach Abnahme ist eine Haftung ausgeschlossen. Etwaige Gewährleistungsansprüche gegen uns, stehen nur unseren unmittelbaren Kunden zu, und sind nicht abtretbar.
     
  11. Bei Lohnbeiz- und Elektropolierarbeiten beruht unser Angebot auf einem Versicherungswert von € 500.000,00 pro einzelnes Werkstück samt Folgeschaden, für den Fall, dass das Werkstück in unserem Betrieb beschädigt oder zerstört wird. Liegt dieser Versicherungswert höher als € 500.000,00 so ist der Kunde zu Kalkulationszwecken verpflichtet, den höheren Versicherungswert anzugeben. Unterbleibt diese Angabe, so wird die insgesamt in Betracht kommende Haftung einschließlich Folgeschäden auf € 500.000,00 begrenzt. Gleiches gilt, wenn der Kunde trotz Kenntnis und Angabe eines höheren Versicherungswertes an unserem Angebot festhält.
     
  12. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn der Verkäufer ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat oder wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
     
  13. Unbeschadet obiger Vorschriften sind Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
     
  14. Nebenabreden und Änderungen des Vertragsinhaltes bedürfen der Schriftform.
    Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
     
  15. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Lutherstadt Eisleben, nach unserer Wahl auch der Geschäfts- oder Wohnsitz des Kunden. Für sämtliche Verkaufs- und Lieferverträge gilt deutsches Recht.


Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand 01. Oktober 2009