Deutsche DERUSTIT GmbH Dietzenbach

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigenG eschäftsbeziehungena, uch wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Bechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder
    Nebenabreden. Offensichtliche Irrtümer, wie Schreib- und Rechenfehler bei Bestellungen, in unseren Angeboten oder Rechnungen binden uns nicht und gewähren dem Käufer keine Ansprüche. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. lm übrigen sind für Maße und Gewichte die von uns ab Fabrik oder Lager festgestellten Werte entscheidend, sofern der Kunde Fehler nicht unverzüglich nach Erhalt der Lieferung oder Leistung anzeigt.
     
  2. Die von uns genannten Fristen und Termine werden nach besten Kräften eingehalten, sind jedoch unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Liefer- und
    Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung und Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Solche Ereignisse sind auch nachtläglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten. Höhere Gewalt sowie derartige Ereignisse berechtigen uns, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Dauert die Behinderung länger als zwei Monate, ist der Käufer oder Auftraggeber nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche jedweder Art, insbesondere wegen eines Verzugsschadens, sind ausgeschlossen. Zu Teillieferungen und Teilleistungen sjnd wir jedezeit berechtigt.
     
  3. Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Käufers oder Auftraggebers. Soweit die Versandkosten von uns getragen werden, bestimmen wir das Transportmittel. Danach geht die Gefahr auf den Käufer oder Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager oder unseren Betrieb verlassen hat. Wird der Versand oder unser Verschulden unmöglich, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer oder Auftraggeber über.
     
  4. Die Preise verstehen sich ab Werk; bei Lohnarbeiten in unserem Werk in Dietzenbach bei freier Anlieferung und Abholung durch den Kunden. Maßgeblich sind die am Liefertage geltenden Preise zuzüglich der
    gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Preiserhöhungen kann der Käufer jedoch vom Kaufvertrag zurücktreten. Verpackungen sind bei Chemiekalienlieferungen im Preis inbegriffen. Die Rücknahme von Leercontainern erfolgt nur in gut gespültem Zustand, für DERUSTIT kostenfrei. Nicht gereinigte Leergebinde müssen als Gefahrgut deklariert werden, die Reinigungskosten werden von DERUSTIT in Rechnung gestellt. Preise für Lohnarbeiten gelten grundsätzlich ohne Verpackung, es sei denn, dass im Angebot eine Verpackung ausdrücklich nach den Maßgaben des Kunden ausgewiesen wird.
     
  5. Unsere Lohnrechnungen sind 7 Tage nach Erhalt ohne Abzug fällig. Chemikalienrechnungen sind innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungen innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2% Skonto. Skontoabzug setzt Bezahlung aller früheren Rechnungen voraus. Bei Zielüberschreitung berechnen wir bankübliche Debitzinsen. Wechsel und Schecks nehmen wir nur zahlungshalber entgegen, Wechsel nur aufgrund besonderer Vereinbarung, spesenfrei und unter der Bedingung, dass sie diskontiert werden. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den
    Betrag verfügen können. lm Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
     
  6. Gerät der Käufer oder Auftraggeber in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens jedoch in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und Mahnkosten zu berechnen. Unabhängig davon berechtigen uns Zahlungsverzug sowie Auflösung oder Änderung des Unternehmens des Kunden, die Nichteinlösung von
    Schecks oder die Zahlungseinstellung sowie Kenntnis von Umständen, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden infrage stellen, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks angenommen
    haben, sowie für laufende Abschlüsse oder Geschäfte Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung in bar zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
     
  7. Bis zur völligen Bezahlung aller uns aus der Geschäftsverbindung gegen den Kunden zustehenden Forderungen bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Der Käufer darf die Ware nur im Rahmen seines
    ordentlichen Betriebes verwenden. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere
    Zahlungsvezug - sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt kein Rücktritt vom Vertrag. 
     
  8. Wir gewährleisten handelsübliche Beschaffenheit der Ware. Besondere Abnahme- und Prüfbedingungen müssen uns vor Angebotsabgabe bzw. vor Bestellung schriftlich mitgeteilt werden. Offene Mängel sind sofort nach Erhalt, versteckte Mängel sofort nach Entdeckung, spätestens jedoch vier Wochen nach Erhalt der Ware, uns gegenüber zu rügen. Bei berechtigter Beanstandung liefern wir Ersatzware. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbsondere auf Ersatz mittelbarer Schäden, sind - soweit zulässig - ausgeschlossen. Etwaige Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur unseren unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.
     
  9. Die im Rahmen unseres Lohnbeiz-, Elektropolier-, Entrostungs- und Sanierungsbetriebes durchgeführten Arbeiten werden nach bestem Wissen und Gewissen, im Falle des Elektropolierens anhand eines
    Probemusters, durchgeführt. Besondere Abnahme- und Prüfbedingungen müssen uns bei Angebotsanforderung oder vor Auftragsdurchführung schriftlich mitgeteilt werden. Erkennen wir aufgrund
    des Elektropolierprozesses Materia- oder Vorbearbeitungsfehler des Werkstückes, so wird der Elektropolierprozess abgebrochen und die Fehler dem Kunden mitgeteilt. Dieser hat sich unverzüglich über die weitere Behandlung des Werkstückes zu erklären. Erklärt er sich nicht innerhalb von drei Tagen, sind wir berechtigt, das Werkstück auf Kosten des Kunden einzulagern oder zurückzugeben. Wir sind nicht verpflichtet während des Elektropolierprozesses das Werkstück auf sichtbar werdende Material- oder Verbearbeitungsfehler hin zu beobachten. Bestreitet der Kunde aufgrund unserer Mitteilung Material- oder
    Vorbearbeitungsfehler, so hat der Kunde auf seine Kosten einen unabhängigen, von der Industrie- und Handelskammer Offenbach am Main oder Frankfurt am Main zu bestellenden Sachverständigen hinzuzuziehen. Bei berechtigten Beanstandungen von Lohnarbeiten führen wir kostenlose Nachbesserung durch. Nach Bearbeitung des Werkstückes hat eine Abnahme zu erfolgen. Die Abnahme gilt spätestens mit der Übernahme des bearbeiteten Werkstückes aus unserem Betriebsgelände durch den Kunden bei(???) dessen Beauftragten als erfolgt. Nach Abnahme ist eine Haftung ausgeschlossen. lm Falle von Sanierungsarbeiten sprechen wir lediglich Empfehlungen und Vorschläge für unsere Verfahren aus. Eine Haftung hieraus ist auszuschließen.
     
  10. Bei Lohnbeiz- und Elektropolierarbeiten beruht unser Angebot auf einem Versicherungswert von EUR 55.000 pro einzelnem Werkstück samt Folgeschäden für den Fall, dass das Werkstück in unserem Betrieb beschädigt oder zerstört wird. Liegt dieser Versicherungswert höher als EUR 55.000, so ist der Kunde zu Kalkulationszwecken verpflichtet, den höheren Versicherungswert anzugeben. Unterbleibt diese Angabe, so wird die insgesamt in Betracht kommende Haftung einschl. Folgeschäden auf EUR 55.000 begrenzt. Gleiches gilt, wenn der Kunde trotz Kenntnis und Angabe eines höheren Versicherungswertes an unserem Angebot festhält.
     
  11. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn der Verkäufer ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat oder wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
     
  12. Unbeschadet obiger Vorschriften sind Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
     
  13. Nebenabreden und Anderungen des Vertragsinhaltes bedürfen der Schriftform. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
     
  14. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Frankfurt am Main, nach unserer Wahl auch der Geschäfts- oder Wohnsitz des Kunden. Für sämtliche Verkaufs- und Lieferuerträge gilt deutsches Recht.